Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Stand: 07.10.2022

Wir verkaufen und liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Abweichungen hiervon, sowie mündliche oder elektronische Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

1. Angebote

An ausdrückliche Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden.

2. Aufträge

An Aufträge ist der Besteller für die Dauer von einem Monat gebunden. Für uns werden Aufträge erst dann verbindlich, wenn wir sie innerhalb von einem Monat schriftlich bestätigt haben. Bei Sofortlieferungen dient unsere Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

3. Lieferfrist

Feste Lieferfristen gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch um eine angemessene Zeit, falls Betriebs- oder Fabrikationsstörungen, Streiks, Aufruhr, Aussperrungen oder Fälle höherer Gewalt bei uns oder einem unserer Zulieferer vorliegen. Im Falle einvernehmlicher Änderungen einer Bestellung ist die Lieferfrist neu festzusetzen.

Bedingung für den Beginn der Lieferfrist ist die Klärung aller Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrages, bei Vereinbarung einer Anzahlung der Tag, an dem die Anzahlung bei uns eingegangen ist. Wird die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich oder verzögert sie sich, ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit die Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns herbeigeführt wurde.

4. Unterlagen

Wir behalten uns die Abweichung von Unterlagen, spätere technische Änderungen, insbesondere Konstruktions- und Maßänderungen vor, werden aber den Besteller hierüber rechtzeitig informieren. Sollten die Abweichungen oder Änderungen für den Besteller unzumutbar sein, so kann er vom Vertrag zurücktreten.

An allen von uns übermittelten Unterlagen, wie Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen vom Besteller nicht für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet oder an Dritte, gleichgültig in welcher Form, weitergegeben werden.

5. Preise, Versand und Verpackung

Die angegebenen Preise sind Nettopreise ab unserem Werk (exw) gemäß Incoterms. Zu den Nettopreisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzu.

Die Versandkosten trägt, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Besteller. Auf Wunsch des Bestellers schließen wir eine Transportversicherung ab. Die Prämie hierfür stellen wir nach Auslage in Rechnung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Kosten der Verpackung werden gesondert berechnet. Wir sind nicht verpflichtet, diese zurückzunehmen.

Wir weisen darauf hin, daß es bei unseren Zulieferern für Rohmaterialien möglicherweise zu temporären Lieferschwierigkeiten und in Folge zu Lieferverzögerungen oder Preisanpassungen kommen kann.

Unsere bestätigten Liefertermine und Preise verstehen sich deshalb vorbehaltlich der richtigen und ausreichenden Selbstbelieferung. Gegebenenfalls führen Umstände bei unseren Vorlieferanten zu Änderungen bei den Lieferterminen und bei den Preisen, welche wir nicht zu vertreten haben. Diese werden uns jedoch zu Anpassungen bei bereits bestätigten und / oder laufenden Aufträgen zwingen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir für derartige Lieferverzögerungen und ggfs. Unterbrechungen in unserer Fertigung, Preissteigerungen usw. keinerlei Haftung übernehmen können.

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind gemäß den Vereinbarungen auf den Rechnungen zahlbar. Ebenso ist ggfs. ein Skontoabzug vermerkt. Die Aufrechnung mit Forderungen, die bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, sowie ein Zurückbehaltungsrecht sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Im Falle einer Verarbeitung oder Umbildung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die vom Besteller neu hergestellte Ware.

Veräußert der Besteller unsere Lieferung oder Leistung im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes an Dritte weiter, tritt der Besteller die Forderung aus dem Wiederverkauf hiermit an uns ab.

8. Gewährleistung

Der Besteller hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen und uns einen eventuellen Mangel sofort anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Wochen ab Lieferdatum.

Im Falle von uns gegenüber wirksam gerügten Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen werden wir diese nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder alle Teile, die innerhalb der Gewährleistungsfrist wegen von uns zu vertretenden Fehlern unbrauchbar werden, ersetzen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung bzw. Datum des Lieferscheins.

Sind Ersatzteillieferungen erforderlich, werden wir diese dem Besteller zusenden. Sollte die weitere Verarbeitung der Teile oder der Einbau in ein Gerät oder Maschine erforderlich sein, so gehen diese Kosten zu Lasten des Bestellers. Ersatzlieferung erfolgt maximal in der Menge oder Stückzahl zurückgelieferter Schlechtteile.

Sollte die Nachbesserung oder Nachlieferung endgültig gescheitert sein und der Besteller uns nach der erfolglosen Nachbesserung eine Frist mit Ablehnungsandrohung gesetzt haben und sollte diese auch fruchtlos verstrichen sein, leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wieder auf.

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Mängel oder Schäden, die auf Konstruktions- oder Auslegungsfehler, Bedienungsfehler, Benutzung ungeeigneter Teile, unsachgemäße Lagerung, Betrieb oder Behandlung, Einwirkung von Blitzschlag oder Überspannung direkter oder indirekter Art zurückzuführen sind. Ebenso übernehmen wir keine Gewähr für Mängel, die auf Einflüsse zurückzuführen sind, die wir nicht zu vertreten haben.

Erfolgt ein Umbau oder eine sonstige Veränderung der von uns gelieferten Teile durch nicht von uns hierfür nicht ausdrücklich autorisierte Personen, erlischt die Gewährleistung. Verbrauchsmaterialien und Baugruppen und Teile, die einem natürlichen Verschleiß durch Gebrauch oder Lagerung unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.

Eventuelle Mängelfolgeschäden sind von uns nur zu ersetzen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

9. Haftung

Für Schäden an Roh- oder Fertigteilen, die dem Besteller durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits entstanden sind, haften wir gemäß den Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung beim HDI bis max. 100.000,– € je Schadensfall.

Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung, sowie für Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren und Folgeschäden und entgangenem Gewinn.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt Deutsches Recht. Ist der Besteller Kaufmann, so gilt als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller das für unseren Sitz zuständige Gericht als vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

BIHLER Fertigung GmbH, Bertha-Benz-Straße 13, D-71272 Sulz am Neckar.  Telefon +49 7454 / 9806 -200